Mehrwertsteuerrückforderung in Frankreich und Europa
Die HK Frankreich-Schweiz fordert für Sie die in Frankreich und in Europa für die Teilnahme an Messen, für Reisekosten sowie Marketing- und Beratungskosten gezahlte Mehrwertsteuer zurück. Die HK Frankreich-Schweiz steht Ihnen zur Verfügung, um diese verschiedenen Schritte in Ihrem Namen vorzunehmen.
In Frankreich kann die Mehrwertsteuer für folgende Kosten zurückgefordert werden:
Für Warentransportunternehmen (ausgenommen Umzugsfirmen):
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Kosten für Dieselkraftstoff
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Reparatur und Wartung der LKWs
Sonstige Unternehmen
- Kosten in Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Messe (Standmiete, Strom, Parkplatz)
- Kosten für Werbeflächen
- Telekommunikationskosten
- Honorare (unter bestimmten Bedingungen)
- Kosten in Zusammenhang mit einem Verbindungsbüro (unter bestimmten Bedingungen)
- Fakturierung zwischen französischer Tochtergesellschaft und schweizerischer Muttergesellschaft (unter bestimmten Bedingungen)
Erklärung:
Das ausländische Unternehmen darf im betreffenden Zeitraum keine Güter oder Dienstleistungen auf französischem Gebiet geliefert bzw. erbracht haben.
Z. B.: Ein Unternehmen, das an einer Messe teilnimmt, darf, damit es die schweizerische Mehrwertsteuer zurückfordern kann, auf der Messe keine Direktverkäufe getätigt haben.
Es ist jedoch durchaus möglich, auf der Messe Bestellungen entgegenzunehmen und den Verkaufsgegenstand im Anschluss zu exportieren.
Ein Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Mehrwertsteuer umfasst folgende Dokumente:
- Originalrechnungen
- Zahlungsnachweis (Kopien der Kassenbons, Kontoauszüge usw.)
- Vertriebsnachweis (Kopie einer auf einen Ihrer Kunden in Frankreich ausgestellten Rechnung, die per Einschreiben an die HK Frankreich-Schweiz zu schicken ist), gilt nicht für Transportunternehmen
- Von der HK Frankreich-Schweiz bereitgestellte Verwaltungsdokumente, die beim ersten Antrag auf Rückerstattung auszufüllen sind:
- Dokument „Ernennung eines Vertreters für die Rückforderung der französischen Mehrwertsteuer“, das abhängig von den der Ernennung beigefügten Angaben auszufüllen ist
- Auftrag
- Zahlungsart
Achtung:
- Der zurückgeforderte Mehrwertsteuerbetrag muss sich je Antrag auf mindestens 500 € belaufen.
- Vollständige Anträge müssen bei der HK Frankreich-Schweiz spätestens am 31. März des Jahres nach dem betreffenden Zeitraum eingehen.
Honorare der HK Frankreich-Schweiz:
- 10 % der zurückgeforderten Summen (mindestens CHF 250,-)
- Bankgebühren und Versandkosten (entspricht einer Pauschale von CHF 125,-)
Kontakt:
Olivier NEUHAUS
Prokurist
+41 (0) 22 849 05 75